Chemienahe Berufe: Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau
Zum 1. August 2009 ist der dreijährige Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau als Erprobungsverordnung (bis 31.07.2016) bundesweit in Kraft getreten. Die Verordnung vom 23. Juli 2009 zu diesem neuen Ausbildungsberuf ist nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Grundlage des Berufsschulunterichts ist der "Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2009)", veröffentlicht am 1. September im Bundesanzeiger Nr. 129a.
Werkfeuerwehren in der Industrie
Große Unternehmen in besonders sicherheitsrelevanten Branchen verfügen häufig über eigene Werkfeuerwehren. Hierzu gehören insbesondere die Chemie- und die Automobil-Industrie sowie Stahlwerke, Kraftwerke, Häfen und Flughäfen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels rechnen viele Unternehmen für die Zukunft mit erheblichen Schwierigkeiten, die erforderliche Personalstärke für den feuerwehrtechnischen Nachwuchs sicherzustellen.
Auf Initiative der chemischen Industrie wurde daher der neue Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau geschaffen, der am 1. August 2009 in Kraft tritt. Derzeit werden Feuerwehrleute auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen qualifiziert, die meist auf einer technischen bzw. handwerklichen Ausbildung aufbauen. Dies führt zu Gesamtausbildungszeiten von vier bis fünf Jahren.
Neues Konzept: jetzt auch dual
Ein weiterer Grund für den neuen Ausbildungsberuf: Bisher konnten erst nach Abschluss einer handwerklichen Ausbildung die zur Qualifizierung bisher üblichen feuerwehrtechnischen Lehrgänge nach Landesrecht absolviert werden. Nunmehr können Schulabgänger unmittelbar zum Werkfeuerwehrmann/ zur Werkfeuerwehrfrau ausgebildet werden. Die Ausbildung erfordert eine handwerkliche Kompaktausbildung im ersten Ausbildungsabschnitt. Sie vermittelt in 18 Monaten die für den Feuerwehrdienst relevanten handwerklichen Qualifikationen in vier Gewerken (elektrotechnische Arbeiten, metalltechnische Arbeiten, sanitär-, heizungs- und klimatechnische Arbeiten sowie Holzarbeiten).
Im zweiten Ausbildungsabschnitt steht die feuerwehrtechnische Qualifizierung im Zentrum der Ausbildung. Hinzu kommt die Ausbildung zum Rettungssanitäter, der Führerscheinklasse C, Sportabzeichen, Rettungsschwimmer usw. Dass dies alles mit Erfolg zu meistern ist und zu einer hohen Qualifikation führt, zeigt ein entsprechender Modellversuch in NRW, der für diese Ausbildungsordnung Pate stand. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Werkfeuerwehr und Berufsschule.
Die Inhalte der feuerwehrtechnischen Ausbildung orientieren sich an den landesrechtlichen Regelungen für öffentlich-rechtliche Feuerwehren bzw. an deren Schnittmenge. (Kleinere) Abweichungen nach "oben" bzw. "unten" sind damit je nach Bundesland nicht auszuschließen. Nach dem Beschluss des AFKzV (Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung) haben sich die Länder vorbehalten, im Einzelfall zu prüfen, ob die Ausbildung nach Berufsbild Werkfeuerwehr-mann/-frau der Ausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes des jeweiligen Bundeslandes entspricht. Bei der Überführung der bis 2016 befristeten Erprobungsverordnung in Dauerrecht werden die entsprechenden Erfahrungen zu bewerten sein und ggfs. zu einer "Nachjustierung" führen.
Eignung
Wie bei allen anerkannten Ausbildungsberufen ist keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben. Erwartet werden jedoch zum Beispiel Verantwortungsbereitschaft und Besonnenheit, technisches Verständnis und handwerkliches Geschick, soziale Kompetenz, sehr gute Auffassungsgabe, Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie gesundheitliche Eignung.
Berufliche Tätigkeiten
Feuerwehrmänner sind tätig in der Gefahrenabwehr und im vorbeugenden Brandschutz in Werksfeuerwehren von Betrieben mit erhöhten Sicherheitsanforderungen, beispielsweise an Häfen und Flughäfen, in Kraftwerken, in chemischen Betrieben, in der M+E-Industrie, bei Automobilherstellern oder in Gießereien. Werkfeuerwehrmänner führen Maßnahmen zur Brandbekämpfung durch. Sie fahren Feuerwehrfahrzeuge, bedienen und warten Feuerwehrgeräte, führen Rettungs-, Sicherungs- und Bergungsmaßnahmen durch, leiten erste Maßnahmen zur medizinischen Versorgung ein (Rettungssanitäter), leisten technische Hilfe, führen ABC-Einsätze durch, leisten vorbeugenden Brandschutz, geben der Sicherheit und dem Gesundheits- und Umweltschutz bei ihrer Arbeit einen hohen Stellenwert und arbeiten team- und prozessorientiert.
Gestreckte Prüfung
Die Prüfung erfolgt vor der IHK als gestreckte Abschlussprüfung, wobei Teil 1 mit 30 Prozent und Teil 2 mit 70 Prozent in das Gesamtergebnis eingehen. In Teil 1 vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie die für den Feuerwehrdienst relevanten handwerklichen Tätigkeiten beherrschen. Teil 2 besteht aus den vier Prüfungsbereichen Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz, Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Hinzu kommen die Prüfungen zum Rettungssanitäter sowie Führerschein. Sie finden nicht vor dem Prüfungsausschuss der IHK, sondern „extern“ statt, das heißt bei den hierfür im jeweiligen Bundesland zuständigen Stellen. Die Prüfungsaufgaben in der IHK-Abschlussprüfung sind so formuliert, dass sie den Führerschein und die bestandene Prüfung zum Rettungssanitäter voraussetzen.
Fortbildung
Werkfeuerwehrmänner können sich fortbilden zum Gruppenführer (öffentlich-rechtlich), zum Brandschutzmeister (IHK), zum Industriemeister Fachrichtung Brandschutz (IHK) sowie zum Werkfeuerwehrtechniker (IHK).
Weitere Informationen
Umsetzungshilfen für diesen Beruf werden derzeit vom BIBB in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen aus dem Neuordnungsverfahren sowie den Sozialpartnern erarbeitet und werden im 1. Quartal 2010 im Bertelsmann -Verlag erscheinen.
Eine erste Übersicht zu den Ausbildungsinhalten und Informationsquellen gibt ein flyer, der in kleineren Stückzahlen beim BIBB angefordert werden kann.
Hier können Sie das Ausbildungsprofil herunterladen.