Produktionsberufe: Pharmakant

Die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin vom 8.03.2001" regelt bundeseinheitlich den betrieblichen Teil der Ausbildung. In der Verordnung werden u.a. die Berufsbezeichnung, die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, die Durchführung und - in der Anlage, dem Ausbildungsrahmenplan -   die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung beschrieben.

Bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsordnung aus dem Jahr 2001 in Verbindung mit der Erprobungsverordnung "Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin vom 12. Juni 2002 (BGBl. I S. 1837), geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1402)" zu lesen ist. Sie regelt - nunmehr befristet bis zum Jahr 2009 - die Durchführung und Bewertung der gestreckten Abschlussprüfung. Die Prüfungsregelungen der Verordnung aus dem Jahr 2001 finden in diesem Zeitraum keine Anwendung.

Die Ausbildungsordnungen wurden unter Leitung des BIBB in Kooperation mit den Sozialpartnern (BAVC und IG BCE)  sowie von  letzteren benannten Sachverständigen aus der betrieblichen Ausbildungspraxis erarbeitet. Erlassen wurden sie vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

 

Seitenanfang Druckversion Letzte Aktualisierung: 28.08.2007