Pharmakant: Ausbildungsrahmenplan

Der Ausbildungsrahmenplan konkretisiert das im Verordnungtext beschriebene Ausbildungsberufsbild durch Lernziele und weist den  Inhalten zeitliche Richtwerte zu. Alle im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind  in der Ausbildung zu vermitteln. Ziel ist dabei die Entwicklung beruflicher Handlungsfähigkeit.

Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes ist für jeden Auszubildenden ein betrieblicher Ausbildungsplan als Anlage zum Ausbildungsvertrag zu erstellen.

 

Die Neuordnung im Jahr 2009 hat die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung nicht verändert, der Ausbildungsrahmenplan 2001 und 2009 stimmen inhaltlich vollständig überein. Unterschiede gibt es aber bei den Verweisen auf den Verordnungstext. Im Rahmen der Neuveröffentlichung wurde der gesamte Verordnungstext an aktuelle (Formulierungs)Standards angepasst, wodurch sich die Gliederung des Verordnungstextes z.T. verändert hat und das Ausbildungsberufsbild in Abschnitt I, Pflichtqualifikationen, und Abschnitt II, Wahlqualifikationen unterteilt wird.. Die Pflichtqualifikationen behalten damit zwar ihre Nummerierung, beziehen aber auf § 4 Absatz 2  Abschnitt I Nummer 1 - 10 der Verordnung 2009 statt auf § 4 Abs.1 Nr.1-10 in der Verordnung 2001. Die Wahlqualiikationen bezeziehen sich entsprechend  auf § 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 1 - 16.

 

 


 

 

Seitenanfang Druckversion Letzte Aktualisierung: 03.09.2009