Pharmakant: Rahmenlehrplan

Zweiter Partner der Dualen Ausbildung ist die Berufsschule: Parallel zur Erarbeitung des Ausbildungsrahmenplanes auf Bundesseite wird auf Länderseite vom Rahmenlehrplanausschuss ein korrepondierender, inhaltlich und zeitlich abgestimmter Rahmenlehrplan erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz (KMK) erlassen. Der "Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf  Pharmakant/Pharmakantin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2000)" behält auch mit der Neuordnung 2009 seine Gültigkeit, da der Ausbildungsrahmen nicht verändert worden ist.

Der Rahmenlehrplan der KMK hat empfehlenden Charakter, kann in den einzelnen Bundesländern also unmittelbar oder in veränderter Fassung umgesetzt werden. Bitte erfragen Sie den für die Beschulung Ihrer Auszubildenden gültigen Rahmenlehrplan bei der jeweils zuständigen Berufsschule.  Die nachfolgenden Grafiken geben einen ersten Überblick zu Aufgaben und Zielen des Berufschulunterrichts sowie der Gliederung des Rahmenlehrplans in Lernfelder. Sie stehen auch als Präsentation zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Seitenanfang Druckversion Letzte Aktualisierung: 03.09.2009