Produktionsfachkraft Chemie: Verordnung
Die Verordnung über die zweijährige Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie vom 23. März 2005 regelt bundeseinheitlich den betrieblichen Teil der Ausbildung. In der Verordnung werden u.a. die Berufsbezeichnung, die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, die Durchführung der Ausbildung sowie der Zwischen- und Abschlussprüfung und - in der Anlage, dem Ausbildungsrahmenplan - die sachliche zeitliche Gliederung der Ausbildung beschrieben.
Die Ausbildungsordnung wurde unter Leitung des BIBB in Kooperation mit den Sozialpartnern (BAVC und IG BCE) sowie von letzteren benannten Sachverständigen aus der betrieblichen Ausbildungspraxis erarbeitet. Erlassen wurden sie vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).