Produktionsfachkraft Chemie: Prüfungen
Im Rahmen der Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie werden eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung durchgeführt. Die Zwischenprüfung dient der Lernstandskontrolle und wird nicht bewertet. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Gegenstand der Zwischenprüfung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse, die nach dem Ausbildungsrahmenplan im ersten Ausbildungsjahr zu vermitteln sind sowie der im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres erfolgen.
Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen praktischen und einen schriftlichen Teil. In höchstens sieben Stunden ist als praktische Aufgabe ein Herstellungs- oder Verarbeitungsprozess durchzuführen. Die Produktionstechnik soll mit höchstens zwei verfahrenstechnischen Grundoperationen und die Anlagentechnik mit einer Montage-, einer Instandhaltungs- oder einer Wartungsarbeit einbezogen sein.
Prüflinge sollen ihre berufliche Handlungsfähigkeit nachweisen. Sie sollen zeigen, dass sie Teilprozesse nach Arbeitsplan selbständig durchführen, Arbeitszusammenhänge
erkennen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren können. Zu belegen ist weiterhin, dass Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz sowie zur Qualitätsicherung ausgeführt werden können.
Im gleichwertigen schriftlichen Teil der Prüfung sind Aufgaben aus den den Prüfungsbereichen Verfahrens- und Produktionstechnik, Anlagentechnik und Wirtschafts- und Sozialkunde zu lösen.
Die aufgeführten Beispiele veranschaulichen Gestaltung und Schwierigkeitsgrad der Prüfungsaufgaben.