Ausbildung im Überblick: Ausbildereignungsprüfung

Geeignete Ausbilder/innen auswählen

Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet zwischen dem Ausbildenden und dem Ausbilder. Der Ausbildende ist der Vertragspartner des Auszubildenden, d.h. er kann auch eine juristische Person wie eine GmbH sein. Ausbilder ist diejenige Person, die dem Auszubildenden im Betrieb Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.

Voraussetzung für die Tätigkeit als Ausbilder/in oder die Mitwirkung an der Ausbildung ist die persönliche und fachliche Eignung. Die fachliche Eignung setzt berufliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen* voraus. Im Regelfall wird als beruflich geeignet angesehen, wer das 24. Lebensjahr vollendet hat und die Abschlussprüfung in einer dem jeweiligen Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung - nicht zwingend im gleichen Beruf - bestanden hat, wobei die Ausbildung im Dualen System, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule oder einer Hochschule erfolgt sein kann. Darüber hinaus müssen Ausbilder/innen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen.

Für die Ausbildung wichtige Kompetenzen sind:

Fachkompetenz

  • umfassende Kenntnisse über labortypische bzw. in der chemischen oder pharmazeutischen Produktion typische Arbeitsmethoden und –techniken
  • Fähigkeit zur Umsetzung der labor- bzw. produktionsbezogenen Berufsbildpositionen der Ausbildungsrahmenpläne in die Praxis

Methodenkompetenz

  • Erarbeitung von Arbeits- und Versuchsanleitungen
  • Entwicklung und Umsetzung didaktischer Konzepte

Sozialkompetenz

  • pädagogische und psychologische Kenntnisse beim Umgang mit Jugendlichen

 

*Die formale Voraussetzung eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) absolviert zu haben, wurde im Jahr 2003 zeitlich befristet bis zum Jahr 2008 aufgehoben.

 

Seitenanfang Druckversion Letzte Aktualisierung: 17.08.2007