Ausbildung im Überblick: Ausbildungsnachweis

Regelmäßige Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)

Die Ausbildungsordnungen für die Labor- und Produktionsberufe im Bereich Chemie, Biologie, Lack und Pharmazie sehen vor, dass Auszubildende einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen haben, und zwar während der Ausbildungs-/Arbeitszeit. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen (§ 14 BBIG).

  • Der schriftliche Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) stellt ein wichtiges Instrument zur Information über das gesamte Ausbildungsgeschehen in Betrieb und Berufsschule dar. Er soll den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten – Auszubildende und deren gesetzliche Vertreter/innen, Ausbilder/innen, Berufs-schullehrer/innen und Mitglieder des Prüfungsausschusses – dokumentieren und belegen, dass die Ausbildung entsprechend der Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans erfolgt.
  • Der Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Eine Bewertung des schriftlichen Ausbildungsnachweises nach Form und Inhalt ist im Rahmen der Prüfungen aber nicht vorgesehen.
  • Nach den Empfehlungen des Bundesausschusses für Berufsbildung ist der Ausbildungsnachweis von Auszubildenden mindestens wöchentlich zu führen. Ausbil¬der/innen sollten ihn mindestens einmal im Monat prüfen, mit den Auszubildenden besprechen und abzeichnen.
  •  Die jeweils zuständige IHK kann Empfehlungen oder Vorgaben machen, wie der schriftliche Ausbildungsnachweis in ihrem Bereich gestaltet werden soll.

 

Nachfolgende Grafik zeigt eine mögliche Form für den Ausbildungsnachweis. Das Formular steht zum Herunterladen zur Verfügung.

 

Seitenanfang Druckversion Letzte Aktualisierung: 24.08.2007