Ausbildung im Überblick: Ausbildungsvertrag

Ausbildungsverträge abschließen

Sie haben den/die geeignete/n Auszubildende/n gefunden und wollen den Berufsausbildungsvertrag abschließen

  • Ausbildungsverträge müssen schriftlich geschlossen werden.
  • Über Ihre Industrie- und Handelskammer  erhalten Sie einen entsprechenden Vordruck, in den u.a. Ausbildungsdauer, Probezeit, Vergütung, Urlaub und ggf. Kooperationen  einzutragen sind.
  • Der Ausbildungsvertrag ist von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben. Ist ihr zukünftiger Auszubildender noch nicht volljährig, unterschreiben auch die gesetzlichen Vertreter/innen den Vertrag.
  • Berufsausbildungsvertrag, die sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsablaufs  und bei jugendlichen Auszubildenden die Bescheinigung über die Untersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz  müssen Ihrer zuständigen IHK zur Registrierung zugeschickt werden.

 

 

Seitenanfang Druckversion Letzte Aktualisierung: 24.08.2007