Ausbildung im Überblick: Ausbildungsvertrag
Ausbildungsverträge abschließen
Sie haben den/die geeignete/n Auszubildende/n gefunden und wollen den Berufsausbildungsvertrag abschließen
- Ausbildungsverträge müssen schriftlich geschlossen werden.
- Über Ihre Industrie- und Handelskammer erhalten Sie einen entsprechenden Vordruck, in den u.a. Ausbildungsdauer, Probezeit, Vergütung, Urlaub und ggf. Kooperationen einzutragen sind.
- Der Ausbildungsvertrag ist von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben. Ist ihr zukünftiger Auszubildender noch nicht volljährig, unterschreiben auch die gesetzlichen Vertreter/innen den Vertrag.
- Berufsausbildungsvertrag, die sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsablaufs und bei jugendlichen Auszubildenden die Bescheinigung über die Untersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Ihrer zuständigen IHK zur Registrierung zugeschickt werden.