Chemikant: zur Neuordnung 2009
Zur Neuordnung 2009
Am 1.8.2009 ist eine neue Verordnung zur Berufsausbildung zum Chemikanten /zur Chemikantin in Kraft getreten. Sie gilt für alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung im Jahr 2009 neu beginnen. Bestehende Ausbildungsverhältnisse sind nicht betroffen. Hier gelten die bisherigen Vorschriften, da es keine spezielle Übergangsregelung gibt. Für sie gilt wie bisher die Verordnung aus dem Jahr 2001 in Verbindung mit der Erprobungsverordnung aus dem Jahr 2002 bzw. 2007.
Ziele der Neuordnung 2009 sind
- Überführung der bisher befristeten gestreckten Abschlussprüfung (GAP) in Dauerrecht
- "Nachjustierung" des Ausbildungsrahmenplanes 2001, um die Ausbildung besser an die betriebliche und berufliche Wirklichkeit anzupassen
- Neuveröffentlichung der gesamten Verordnung im Interesse der Nutzerfreundlichkeit; zukünftig - also für alle Ausbildungsverhältnisse ab 2009 - ist nur noch ein Dokument zur Hand zu nehmen
Ausgangspunkt für die Neuordnung
Nachdem die Produktionsberufe Chemikant und Pharmakant im Jahr 2000 inhaltlich und strukturell neu geordnet worden waren, wurde in den Jahren 2002 bis 2009 das gesgtreckte Prüfungsverfahren erprobt. Eine Evaluierung des BIBB, in deren Rahmen Ausbildungsbetriebe, Auszubildende, Berufsschulen und Kammern befragt wurden, zeigten eine positive Bewertung der gestreckten Abschlussprüfung (GAP). Von Ausbilder/innen und Berufsschullehrer/innen wird über eine deutliche Steigerung der Motivation bei den Auszubildenden berichtet und die Auszubildenden selbst bewerten die GAP positiv. Mit dem gestreckten Prüfungsverfahren wird weiterhin eine verbesserte Aussagekraft der Prüfung verbunden. Auf der Grundlage dieser Bewertungen haben sich die Sozialpartner BAVC und IG BCE gemeinsam mit dem BIBB und dem Verordnungsgeber entschieden, die GAP zum 1.8.2009 in dauerhaftes Recht zu überführen. In diesem Rahmen ist auch reflektiert worden, wie sich die bisher gültige Ausbildungsordnung bewährt hat.
Bleibendes...
- Die Struktur des Berufes Chemikant/in hat sich bewährt und bleibt erhalten. Die Ausbildung gliedert sich in Pflichtqualifikationen sowie Wahlqualifikationen, von denen vier im Umfang von insgesamt 40 Wochen in die Ausbildung zu integrieren sind.
- Die Gewichtung von Teil 1 zu Teil 2 bleibt unverändert bestehen; Teil 1 trägt mit 40%, Teil 2 mit 60 % zu Gesamtergebnis der Abschlussprüfung bei.
...und Neues von wesentlicher Bedeutung
- Die Prüfungsparagrafen erhalten auf der Grundlage einer BIBB-Hauptausschlussempfelung aus dem Jahr 2006 eine neue Systematik, womit die bisherige Gliederung der Prüfung in einen schriftlichen und praktischen Teil entfällt. Nunmehr gilt: Nach Festlegung des Prüfungszeitpunkts, der Gewichtung sowie der Beschreibung des umfassenden Prüfungsziels, wird der inhaltliche Umfang der Prüfung beschrieben. Die zu prüfenden Inhalte werden 8 Prüfungsbereichen zugeordnet. Für jeden der Prüfungsbereiche werden die nachzuweisenden Kompetenzen beschrieben sowie das Prüfungsinstrument. Prüfungsinstrumente für die Abschlussprüfung von Chemikant/innen sind schriftliche Aufgaben sowie - praktisch durchzuführende - Arbeitsaufgaben.
Bei der Ausgestaltung der Prüfung ist Wert darauf gelegt worden, das sich die beruflichen Haupteinsatzgebiete für Chemikanten wie das Fahren chemischer oder chemienaher Produktionsanlagen sowie unterschiedliche, vom Betrieb abhängige Schwerpunkte (Installationstechnik und Instandhaltung, Labortechnik/Chemie, Messen - Steuern - Regeln, Verfahrenstechnik) wiederspiegeln. Weiterhin sollen die Prüfungsergebnisse Stärken und Schwächen der Ausgebildeten hinsichtlich der Schwerpunkte aufzeigen und erkennen lassen, ob die Stärken im theoretischen oder eher im praktischen Bereich liegen.
Ausgehend von diesen Überlegungen gliedert sich die Prüfung zukünftig in 8 Prüfungsbereiche.
Teil 1
1. Verfahrens- und produktionstechnische Arbeit,
2. Verfahrenstechnik,
3. Messtechnik,
4. Anlagentechnik.
Teil 2
1. Produktions- oder Verarbeitungsprozess,
2. Produktionstechnik,
3. Prozessleittechnik,
4. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Wirtschafts- und Sozialkunde wird damit nur noch in Teil 2 geprüft, trägt aber wie bisher 10% zum Gesamtergebnis der Abschlussprüfung bei.
Die Gewichtungen der Prüfungsbereiche werden nicht mehr getrennt für Teil 1 bzw. Teil 2 angegeben, sondern in einem Paragrafen "Gewichtungs- und Bestehensregelung" zusammengefasst. Es wird also beschrieben, welchen Beitrag der einzelne Prüfungsbereich zum Gesamtergebnis der Abschlussprüfung leistet.
Die Prüfungsdauer der Abschlussprüfung wird reduziert. Die Prüfungsdauer für schriftlich zu erbringende Leistungen wird insgesamt um 120 Minuten verkürzt, in Teil 1 von 270 auf 195 Minuten und in Teil 2 von 555 auf 435 Minuten. Die Prüfungsdauer für praktisch nachzuweisende Kometenzen verringert sich von 18 auf 14 Stunden.
Neu ist dabei auch die Regelung, dass die praktische Prüfungsdauer nunmehr explizit mit einer Stundenzahl versehen ist und nicht mehr mit der Formulierung
„maximal“, „höchstens“ oder „bis zu“ geöffnet werden kann. Damit sollen Auslegungsspielräume vermieden und Rechtssicherheit hergestellt werden.
Im Rahmen der Beschreibung der prüfungsrelevanten Inhalte wird auf den "im Berufsschulunterricht zu vermittelnden" statt auf den "vermittelten" Stoff abgestellt. - Der Ausbildungsrahmenplan wird verändert. Auf der Grundlage der Erfahrungen von sieben Jahren, hat sich die Notwendigkeit kleinerer Änderunge des Ausbildungsrahmenplanes gezeigt, um ihn an die betriebliche und berufliche Wirklichkeit anzupassen. Das bedeutet: Aufwertung der “Chemie”, Verschiebung sehr spezieller Inhalte aus den Pflichtqualifikationen Installationstechnik und Instandhaltung in entsprechende Wahlqualifikationen sowie Anpassung einzelner Formulierungen. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf das Ausbildungsberufsbild, es bleibt unverändert bestehen. (s.a. Menüpunkt"Ausbildungsrahmenplan")
... sowie Neues redaktioneller Art
- Die Gliederung der Verordnung sowie die Bezeichnung der Paragrafen weicht z.T. von der bekannten Form ab. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden. Lediglich die Regelung zum BGJ entfällt.
- In der Verordnung wird nicht mehr von Pflicht- und Wahlqualifkationseinheiten, sonder nur noch von Pflicht- und Wahlqualifikationen gesprochen.
- Das Ausbildungsberufsbild in § 4, "Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild" der Verordnung wird in Abschnitt A, Pflichtqualifikationen, und Abschnitt B, Wahlqualifikationen gegliedert. Die Auswahlregeln sind hier nicht mehr aufgeführt. Sie werden ausschließlich in § 3, "Struktur der Berufsausbildung" beschrieben.
Struktur und Inhalte der Berufsausbildung seit der Neuordnung 2001
Eine im Vorfeld des Neuordnungsverfahrens 2001 durchgeführte umfangreiche Analyse der Tätigkeiten einer Fachkraft in der chemischen Produktion hat gezeigt, dass die „alten“ Ausbildungsordnungen für Chemikanten/Chemikantinnen den Qualifikationsbedarf der Betriebe inhaltlich und strukturell nicht mehr zufriedenstellend abdeckten. Sie trugen der zunehmenden Differenzierung und Spezialisierung in der chemischen Industrie kaum noch Rechnung und gaben den ausbildenden Betrieben nur unzureichende Spielräume für eine betriebsnahe Ausbildung.
Der im Vorfeld der Neuordnung erhobene Katalog der Tätigkeiten, die in der betrieblichen Praxis von Chemikanten/Chemikantinnen ausgeführt werden, machte aber auch deutlich, dass – bei einer gegebenen Ausbildungsdauer von 3,5 Jahren – nur durch eine sorgfältige Zuschneidung und Umgestaltung der Fachinhalte das für die betriebliche Praxis notwendige Ausbildungsprofil entwickelt werden konnte. Dabei waren insbesondere Qualifikationen aus dem Bereich der Instandhaltung in die neue Ausbildungsordnung zu integrieren.
Aber nicht nur im technischen Bereich haben sich Neuerungen ergeben, auch die wirtschaftliche Situation hat sich deutlich verändert: Globalisierung, Internationalisierung und Unternehmenszusammenschlüsse bilden dabei einen neuen Bezugsrahmen. Innerbetrieblich verändert sich die Arbeitsorganisation zunehmend weg von der stark arbeitsteiligen Funktions- und Fachorientierung hin zur Orientierung an Prozess- oder Wertschöpfungsketten mit der Folge, dass die bisherigen eher „funktionsorientierten“ Berufe „prozessorientiert“ werden müssen. Dies erfordert die Beachtung der sogenannten „Schnittstellen“ im Rahmen der Wertschöpfungskette und in Verbindung mit anderen Berufen, im Fall von Chemikanten/Chemikantinnen insbesondere zu Prozessleitelektroniker/innen und Industriemechaniker/innen, Fachrichtung Betriebstechnik.
Gleichzeitig geht mit der Abflachung der Hierarchien eine höhere Verantwortung und ein breiterer Verantwortungsbereich des Einzelnen einher, womit neben der Fach- und Methodenkompetenz zunehmend auch Sozial- und Kommunikationskompetenz gefragt ist. Ein besonderer Aspekt ergibt sich dabei aus der Internationalisierung der Unternehmen, sei es durch die Beschäftigung von Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten, durch multinationale Unternehmenszusammenschlüsse oder Handelsbeziehungen. Die sprachliche Verständigung wie auch der Umgang mit Partnern und Kunden anderer Nationalitäten gehören immer häufiger zum Berufsalltag und begründen einen neuen Anspruch für Berufsausbildung.
Und noch eine Erkenntnis war für die Gestaltung der neuen Ausbildungsordnung wichtig: Konnte in der Vergangenheit mit dem in der Berufsausbildung erworbenem Fachwissen ein ganzes Arbeitsleben geplant bzw. gestaltet werden, wissen wir heute, dass dies nicht mehr möglich ist. Durch die hohe Dynamik technischer Innovation ergibt sich die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens. Mit der Verzahnung von Aus- und Weiterbildung muss dafür eine solide Grundlage geschaffen werden.
Der schnelle technische, organisatorische und wirtschaftliche Wandel erfordert daher Ausbildungsordnungen, die technikoffen, organisationsneutral und so flexibel formuliert sind, dass sie geänderten Bedingungen Stand halten bzw. schnell und unkompliziert angepasst werden können.
Wie wurden diese gravierenden Änderungen in der Neuordnung 2001 des Ausbildungsberufes Chemikant/in berücksichtigt bzw. umgesetzt?
1. Struktur
Die Strukturelemente der neuen Ausbildungsordnung sind Pflichtqualifikationseinheiten einschließlich der integrativ zu vermittelnden Qualifikationenen sowie Wahlqualifikationseinheiten, mit denen in der Summe die „Gesamtberuflichkeit“ abgebildet wird. Die flexiblen Wahlelemente stellen sicher, dass eine zeitnahe und passgenaue Ausrichtung auf betriebliche Erfordernisse mit den notwendigen betriebspraktischen Inhalten und der erforderlichen Tiefe erfolgen kann.
- Pflichtqualifikationen: Inhalte zur Erreichung einer ganzheitlichen Beruflichkeit, die für alle Auszubildenden verbindlich sind. Dazu gehören auch Fertigkeiten und Kenntnisse,die während der gesamten Ausbildung in Verbindung mit Inhalten aus der Pflicht- und Wahlqualifikationvermittelt werden, die sogenannten „integrativen Qualifikationen“.
- Wahlqualifikationen: Fertigkeiten und Kenntnisse, die Inhalte aus der Pflichtqualifikation erweitern, vertiefen bzw. neue Themen aufgreifen.
Die Wahlqualifikationen sollen über das Fachliche hinaus insbesondere zu selbständigem Arbeiten und Transferdenken befähigen.
2. Inhalte
-
verstärkte Vermittlung sozialer Kompetenzen und Handlungskompetenz als Voraussetzung für prozess- und teamorientiertes Arbeiten
-
Erweiterung der Qualifikationen im Rahmen der Berufsbildposition „Verantwortliches berufliches Handeln – Responsible Care“
-
Einbeziehung neuer Inhalte, durch das Angebot von Wahlqualifikationseinheiten z.B. zur Anwendung produktionsbezogener mikrobiologischen Arbeitstechniken, zur Umwelttechnik, zur Internationalen Kompetenz sowie aus dem Bereich Anlagentechnik und Prozessleittechnik.
- Berufsübergreifende Qualifikationen bekommen einen höheren Stellenwert in der Ausbildung. Im einzelnen führt dies zu einer Verstärkung in den Bereichen
der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik/Prozessleittechnik sowie der mechanischen Betriebstechnik/chemischen Verfahrenstechnik. - Themenschwerpunkte der Ausbildung sind die Bereiche chemische Verfahrenstechnik/Produktionstechnik, Anlagentechnik und Prozessleittechnik. Durch das flexible Konzept von Pflicht- und Wahlqualifikationseinheiten besteht dabei die Möglichkeit, die Gewichtung dieser Themenbereiche je nach betrieblichen Erfordernissen zu variieren. Auf diese Weise können z.B. auch Bereiche wie organische Chemie oder chemische Verfahrenstechnik betont und damit auch im Umfang der früheren Ausbildungsordnung vermittelt werden.

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Pflichtqualifikationseinheiten:
Pflichtqualifikationseinheiten sind Inhalte, die für alle Chemikanten/Chemikantinnen zur Erreichung einer ganzheitlichen Beruflichkeit unverzichtbar sind. Pflichtqualifikationseinheiten sind damit für alle Auszubildenden verbindlich. Sie führen in grundlegende berufstypische Kenntnisse und Fertigkeiten ein.
- Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care)
- Arbeitsorganisation und Kommunikation
- Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten
- Verfahrenstechnische Grundoperationen
- Installationstechnische Arbeiten
- Instandhalten von Fördermitteln
- Betreiben von Produktionsanlagen
- Thermische und mechanische Verfahrenstechnik
- Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
- Steuerungs- und Regelungstechnik
- Optimieren von Produktionsabläufen
Besonders hervorzuheben ist, dass wie auch bei den Laborberufen „Responsible Care“, eine Initiative der chemischen Industrie, mit der Berusbildposition „Betriebliche Maßnahmen zum Verantwortlichen Handeln“ ausdrücklich verankert wurde. Es umfasst und vernetzt den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Anlagensicherheit, den sorgfältigen Umgang mit Arbeitsgeräten, den rationellen Einsatz von Energie, Qualitätsmanagement und kostenorientiertes Handeln. Die Pflichtqualifikationseinheiten 1– 4 sind fast vollständig in Verbindung mit Fachinhalten und während der gesamten Ausbildung zu vermitteln. Sie werden häufig als integrative Qualifikationen bezeichnet. Sie haben einen hohen Stellenwert, im Hinblick auf prozess- und teamorientiertes Arbeiten und de Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz.
Wahlqualifikationseinheiten
Die Wahlqualifikationseinheiten bauen auf den Pflichtqualifikationseinheiten auf und dienen der Vertiefung oder führen in ein neues Arbeitsgebiet ein. Durch sie
sollen die Auszubildenden über das Fachliche hinaus insbesondere
- selbständiges, eigenverantwortliches Arbeiten lernen und trainieren,
- einen Überblick über Methoden erwerben und zum Transferdenken befähigt werden,
- Strategien zur Problemerkennung und Problemlösung kennen lernen und anwenden,
- Entscheidungskompetenz erwerben.
Die Auswahlliste umfasst insgesamt 19 Qualifikationseinheiten, von denen jedem Auszubildenden – je nach betrieblichem Schwerpunkt und Qualifizierungsbedarf – mindestens 4 Wahlqualifikationseinheiten in einem zeitlichen Rahmen von (mindestens) 40 Wochen im letzten Ausbildungsabschnitt zu vermitteln sind. Die Wahlqualifikationseinheiten können in Kombination miteinander, d.h. zeitlich zusammenhängend, vermittelt werden. Die Auswahl ist nur insoweit begrenzt, als alle Auszubildenden mindestens eine Wahlqualifikationseinheit aus dem Bereich Produktionstechnik/Verfahrenstechnik (Nr. 1–8 der Auswahlliste) zu absolvieren haben. Mit drei der vier Wahlqualifikationseinheiten können also berufsübergreifende oder spezialisierende Inhalte (Nr. 9–19 der Auswahlliste) in die Ausbildung einbezogen werden.
Das ausbildende Unternehmen bestimmt die von ihm angebotenen Wahlqualifikationseinheiten und vermerkt diese in der Anlage zum Ausbildungsvertrag. Die Auswahl soll persönliche Neigungen des Auszubildenden, betriebliche Notwendigkeiten sowie den Aspekt der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen und ist nach Auffassung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages – DIHK – spätestens bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung zu präzisieren. Mit einem Vorlauf von 1,5 Jahren ist der betriebliche Qualifizierungsbedarf abschätzbar und auch die besonderen Neigungen und Fähigkeiten der Auszubildenden haben sich im ersten Ausbildungsabschnitt herauskristallisiert.
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Sofern alle vier Wahlqualifikationseinheiten aus dem Bereich Verfahrenstechnik gewählt werden, nähert sich das Berufsbild dem nach der alten Verordnung an. Jede der Wahlqualifikationseinheiten ist mit zehn Wochen angesetzt. Die gleiche zeitliche Zumessung ermöglicht eine prinzipielle „Gleichbehandlung“ der Wahlqualifikationseinheiten hinsichtlich ihrer Gewichtung, was das Auswahlverfahren erleichtert.
Die 19 Wahlqualifikationseinheiten für die betriebliche Ausbildung korrespondieren mit 10 Wahlpflichtlernfeldern im schulischen Rahmenlehrplan. Einzelne Wahlpflichtlernfelder decken dabei 2 und mehr Wahlqualifikationen ab, z.B. Produktionsverfahren und Verarbeitungstechnik oder Trocknen und Extrahieren. Sollen sich schulische und betriebliche Ausbildung optimal ergänzen, ist also eine intensive Abstimmung zwischen Betrieben und Berufsschule notwendig.
Zu ausgewählten Inhalten
Responsible Care – Verantwortliches berufliches Handeln
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Berufsübergreifende Qualifikationen und teamorientierte Ausbildung
Anwenden produktionsbezogener mikrobiologischer Arbeitstechniken
Responsible Care – Verantwortliches berufliches Handeln
„Responsible Care“ ist eine weltweite Initiative der chemischen Industrie (vgl. „Leitlinien Verantwortliches Handeln“ des Verbandes der Chemischen Industrie). Die Unternehmen verpflichten sich, im offenen Dialog mit Mitarbeitern, Kunden und Öffentlichkeit ihre Leistungen für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern – unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben. Verantwortung für die Produkte, Schonung der natürlichen Ressourcen, Verringerung von Emissionen und Steigerung der Arbeits-, Transport- und Anlagensicherheit lassen sich nur durch engagiertes Handeln aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erreichen. Daher werden die Beschäftigten auf allen Unternehmensebenen geschult, um mit eigenen Initiativen an der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen mitzuarbeiten.
„Responsible Care“ basiert auf dem Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung und umfasst eine soziale, eine wirtschaftliche und eine ökologische Dimension, die auf vielfältige Weise miteinander vernetzt sind. So umfasst die Berufsbildposition „Verantwortliches berufliches Handeln - Responsible Care“ die Berufsbildpositionen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, zur Anlagensicherheit, zum sorgfältigen Umgang mit Arbeitsgeräten, zum rationellen Einsatz von Energie, zum Qualitätsmanagement und zum kostenorientierten Handeln. Die Inhalte dieser Pflichtqualifikation sind nicht als abgegrenztes Themen zu sehen, sondern sollen während der gesamten Ausbildung im Zusammenhang mit Fachinhalten vermittelt und gefestigt werden. Es ist allerdings auch gängige Praxis, die integrative Vermittlung während der gesamten Ausbildung durch Projekte, Lehrgänge etc. zu ergänzen, um die Auszubildenden für dieses Thema zu sensibilisieren.
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Die zunehmende Informationsdichte und die Fülle neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erfordern ein neues Verständnis im Umgang miteinander. Der Einzelne wird immer weniger in der Lage sein, komplexe Aufgaben allein zu erfüllen und die dafür erforderlichen Informationen als „persönliches Wissen“ zu speichern. Die neuen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und -verarbeitung, sowie die sich ändernden Arbeitsorganisationen stellen eine große Herausforderung für die Zukunft dar. Es wird daher immer wichtiger, die soziale Kompetenz zu fördern, um das Arbeiten im Team zu ermöglichen und ein hohes Maß an Akzeptanz der neuen Informationsquellen zu erreichen.
Berufsübergreifende Fachinhalte
Die Automatisierung der Produktionsanlagen und gravierende Umstrukturierungen vor allem in Richtung Dezentralisierung haben in vielen Betrieben Änderungen in der betrieblichen Organisation mit sich gebracht:
- So wird der Bereich Technik/Instandhaltung heute (vielfach) den Produktionsbereichen zugeordnet.
- Die Anlagenbetreuung ist, bedingt durch die Komplexität der Prozesse und der Automatisierungssysteme, nur noch berufsübergreifend möglich.
- Elektrotechnik und Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik werden in der betrieblichen Praxis meist zu einer Organisationseinheit zusammengefasst.
Die Ausbildungsordnung trägt diesen Entwicklungen Rechnung, indem Pflichtqualifikationseinheiten über die Verfahrens- und Produktionstechnik hinaus auch grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse der Instandhaltung sowie der Mess- und Installationstechnik vermitteln. Diese grundlegenden Qualifikationen können – je nach betrieblichem Qualifizierungsbedarf – im weiteren Verlauf der Ausbildung durch die Wahlqualifikationseinheiten Pneumatik und Hydraulik, Rohrsystemtechnik, Elektrotechnik sowie Automatisierungstechnik vertieft bzw. erweitert werden.
In der betrieblichen Praxis erfordern die dargestellten organisatorischen Änderungen eine stärkere Zusammenarbeit in berufsübergreifenden Teams. Neue Arbeitsorganisationsmodelle wie Team- oder Gruppenarbeit sind damit für den Einsatz der produktionsnahen Fachkräfte Chemikant/in, Prozessleitelektroniker/in, Energieelektroniker/in und Industriemechaniker/in möglich geworden. Es kommt zu einer partiellen Überlappung der Tätigkeitsbereiche. Daher gilt es, diese Berufe schon in der Ausbildung auf ein Arbeiten in berufsübergreifenden Teamstrukturen vorzubereiten.
Durch eine verbesserte, teamorientierte Zusammenarbeit können u.a.
- Konflikte vermindert,
- die Effizienz erhöht,
- die Stillstandszeiten vermindert und
- die Anlagen sicherer betrieben werden.
Die Vermittlung der berufsübergreifenden Qualifikationen erfolgt in vielen Betrieben – nicht zuletzt gestützt auf positive Erfahrungen in Modellversuchen – in beruflich gemischten Teams. Gemeinsamkeiten in den verschiedenen Ausbildungsgängen, die eine berufsübergreifende, teamorientierte Ausbildung nahe legen, sind in der folgenden Tabelle widergegeben:

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Durch die berufsübergreifende, teamorientierte Vermittlung - eine ausführliche Darstellung steht als Präsentation zur Verfügung - gemeinsamer Ausbildungsinhalte soll die Teamfähigkeit von Chemikanten, Prozessleitelektronikern, Energieelektronikern und Industriemechanikern schon in der Ausbildung – sowohl im betrieblichen Ausbildungszentrum als auch in den Betriebsphasen – gefördert werden. Bei einem späteren Einsatz in Produktionsteams sind so ausgebildete Mitarbeiter/innen besser einsetzbar, da ihr Bewusstsein für vorbeugende Instandhaltung schon in der Ausbildung entwickelt wurde und somit eine bessere Pflege der anvertrauten Anlagen, größere Arbeitseffizienz und Arbeitszufriedenheit sowie ein vertieftes Verständnis für Prozessabläufe und Anlageneigenschaften erwartet werden können.
Ziele der berufsübergreifenden und teamorientierten Berufsausbildung sind weiterhin
- Verbesserung der Abstimmung an den Schnittstellen der Berufe
- Mitwirkungs- und Gestaltungskompetenz für die Mitarbeiter
- Kenntnis und Verständnis für die Fachaufgaben der Kollegen vermitteln
- Akzeptanz der Berufe untereinander verbessern
Prozessleittechnik
Neben den Aufgaben der Prozessüberwachung und Prozesssteuerung können Chemikanten/ Chemikantinnen in der Ausbildung dazu befähigt werden, zusätzlich Routinearbeiten im Bereich der Instandhaltung zu übernehmen. Dazu gehören in eingeschränktem Maße auch die Fehlersuche und Störungsbeseitigung im Bereich der Prozessleittechnik (PLT), um z.B. Qualitätseinbußen durch einen nicht optimalen Prozessverlauf sowie größere Störungen oder Stillstandszeiten zu vermeiden.
Bei Fehlern in komplexen Automatisierungssystemen werden sicherlich auch weiterhin die Spezialisten der Prozessleittechnik hinzugezogen. Chemikanten/ Chemikantinnen können jedoch mit den in der Wahlqualifikation erweiterten Kenntnissen und Fertigkeiten wertvolle Vorarbeit bei der Fehlereingrenzung leisten, wenn sie gelernt haben, die Prozessleittechnik (PLT)-Dokumentation wie Stellenpläne, Stellenverzeichnisse, Datenblätter und Funktionspläne zu lesen und zu interpretieren. Sie können weiterhin in die Lage versetzt werden, einfache Regelkreise wie z.B. Stand- oder Durchflussregelkreise durch Veränderungen der Regelparameter zu optimieren sowie Grenzwerte und Alarme im Prozessleitsystem nicht sicherheitsrelevanter Einrichtungen zu verändern.
Anlagentechnik
Durch die Wahlqualifikationseinheiten „Rohrsystemtechnik“ und/oder „Pneumatik und Hydraulik“ können Chemikanten weitere auf die Anlagentechnik zugeschnittene Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Sie können damit im Rahmen der Ausbildung die Handlungskompetenz erwerben , einfache Wartungsarbeiten selbst durchzuführen und bei Störungen nicht nur den Stördienst zu verständigen, sondern Störungen in der Anlage – z.B. durch Austausch einer defekten Pumpe – selbst zu beheben. Wenngleich eine so ausgebildete Fachkraft damit einen wesentlichen Beitrag zu einer störungsfreien Produktion leisten bzw. die störungsbedingten Stillstandszeiten erheblich verkürzen kann, wird sie aber die Fachkraft in der Instandhaltung, welche z.B. die Pumpe repariert, nicht ersetzen.
Elektrotechnik
Bei Integration von Instandhaltungsaufgaben in die Produktion müssen sowohl Anlagenführer als auch Instandhalter über Kenntnisse und Kompetenzen in der Elektrotechnik verfügen, um störungsbedingte Stillstandszeiten zu verhindern oder zumindest zu verkürzen. Eingriffe in elektrische Anlagen sind entweder Elektrofachkräften vorbehaltenoder – beschränkt auf bestimmte, in einem festgelegten Arbeitsbereich auftretende Routineaufgaben – Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten*.
Mit der Ausbildungsordnung werden die Vorraussetzungen geschaffen, dass Chemikanten/Chemikantinnen schon kurze Zeit nach ihrer Berufsaufnahme als Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten qualifiziert werden können, da eine spätere Weiterbildung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ bereits in der Ausbildung vorbereitet wird.
Durch die Pflichtqualifikationseinheiten I.3, I.7, I.8, I.9, I.12, I.13 werden Grundkenntnisse im Bereich der Elektrotechnik vermittelt,. die durch die Wahlqualifikationseinheit „Elektrotechnik“ vertieft werden können,. Auf diese Weise kann ein erheblicher Teil der Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in die Ausbildung integriert werden. Nach der Ausbildung erfolgt dann die abschließende praktische Qualifizierung für die jeweiligen betriebsbedingten Schwerpunkte im übernehmenden Betrieb. Diese obliegt der zuständigen verantwortlichen Elektrofachkraft. Sie stellt nach einer Prüfung auch das Zertifikat aus, in dem die festgelegten Tätigkeiten aufzuführen sind, die Gegenstand der Ausbildung waren.
Soweit Kenntnisse und Fertigkeiten der Wahlqualifikationseinheit „Elektrotechnik“ in der Berufsschule vermittelt werden, wird empfohlen, über die in der Schule vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Anwenden produktionsbezogener mikrobiologischer Arbeitstechniken
Die Etablierung neuer bio- und gentechnologischer Herstellungsverfahren für Wirkstoffe wie z. B. Penicillin G und Insulin sowie die Entwicklung neuer Wirkstoffe durch bio- und gentechnologische Verfahren spielt eine zunehmend größere Rolle. Es gibt kein spezifisches Berufsbild für den Arbeitsbereich der biotechnologischen Entwicklung und Produktion von Vorprodukten, Einsatzstoffen und Wirkstoffen. Da diese Arbeitsbereiche ein breites Wissen aus Pharmazie, Chemie und Verfahrenstechnik voraussetzen, werden – je nach betrieblichen Gegebenheiten und verfahrenstechnischen Voraussetzungen – Chemikanten/Chemikantinnen eingesetzt.
Durch die Wahlqualifikationseinheit „Anwenden produktionsbezogener mikrobiologischer Arbeitstechniken“ und durch entsprechende Ausgestaltung der Wahlqualifikationseinheit „Produktionsverfahren“ kann die Vermittlung biotechnologischer Qualifikationen in die Ausbildung integriert werden.
Insbesondere folgende Fertigkeiten und Kenntnisse sollen vertieft bzw. zusätzlicherlernt werden:
- Kenntnisse zur spezifischen Anwendung von GMP*-, GLP*- und biologischen Sicherheits-Regeln
- Umgang mit biologischem Material wie Zell- und Bakterienkulturen (Anzucht, Fermentation)
- Fermentationsanlagen bedienen und warten; Anlagen reinigen und sterilisieren
- Isolierung und Reinigung von Proteinen durch Einsatz unterschiedlicher Trennverfahren
- Inprozesskontrolle bei der Fermentation und Reinigung von Proteinen durchführen
Umwelttechnik
Jedes Unternehmen hat bei der Herstellung seiner Produkte die Pflicht, ökologische Zielsetzungen und ökonomische Zwänge in Einklang mit dem gesetzlichen Rahmen zu bringen. Dieses erfordert die ständige Verbesserung der bestehenden Verfahren und der eingesetzten Technologien. Auch wenn aus ökologischer und ökonomischer Sicht versucht wird, die Bildung von Nebenprodukten durch Verfahrensoptimierungen in die Nähe von Null zu bringen oder die Stoffe zu recyceln, kann auf Entsorgung nicht verzichtet werden. Für die Bedienung und Überwachung der Entsorgungseinrichtungen bzw. der Systeme des integrierten Umweltschutzes sind Chemikanten/Chemikantinnen aufgrund umfassender Kenntnisse in Chemie-, Verfahrens- und Steuerungstechnik, Umweltschutz und Anlagensicherheit besonders geeignet.
Mit dem Wahlbaustein Umwelttechnik können Spezialkenntnisse und Fertigkeiten, z.B. zur Bedienung von biologischen Abwasseraufbereitungsanlagen, Abluftverbrennungsanlagen oder Abfallverbrennungsanlagen, vermittelt werden
Internationale Kompetenz
Neben der Fach- und Methodenkompetenz nimmt die Sozialkompetenz einen zunehmenden Stellenwert einDurch die Globalisierung der Märkte wird sich „Internationale Kompetenz“ zu einer unverzichtbaren Schlüsselqualifikation entwickeln. Für die berufliche Bildung entwickelt sich hieraus der Anspruch,
- zur Zusammenarbeit von Mitarbeitern verschiedener Nationen im beruflichen Alltag zu befähigenkooperieren;
- Auszubildende für den internationalen Markt „fit zu machen“, sei es, um in einer ausländischen (Tochter)Firma (zeitweise) tätig zu werden oder um mit ausländischen Firmenvertretern verhandeln und arbeiten zu können, z.B. wenn im eigenen Betrieb durch ausländische Firmen eine Anlage aufgestellt oder in das „Fahren“ einer Anlage eingewiesen wird.
Die Wahlqualifikationseinheit „Internationale Kompetenz“ zielt u.a. darauf ab, andere Kulturen kennen zu lernen und zu respektieren. Dazu gehört neben dem Erwerb der sprachlichen Kompetenz, der Erwerb von Kenntnissen über die soziale Struktur und die gesellschaftlichen Konventionen des jeweiligen Landes (z.B. Umgangsformen im Rahmen von Verhandlungen und betrieblicher Zusammenarbeit, gesellschaftliche Normen und Werte). Lernorte für das interkulturelle Lernen sind der Ausbildungsbetrieb als Moderator, die Berufsschule als Vermittler vor allem kognitiver Lernziele sowie auch außerbetriebliche Einrichtungen, die Sprach- und Austauschprogramme organisieren. Die Vermittlung von fremdsprachlichen Qualifikationen gemäß der Ausbildungsordnung ist laut berufsbezogenen Vormerkungen zum Rahmenlehrplan mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert und kann im Rahmen des Wahlpflicht-Lernfeldes 10, „Internationale Kompetenz entwickeln“, vertieft werden. Darüber hinaus wollen die Länder 80 Stunden berufsspezifische Fremdsprachenvermittlung als freiwillige Ergänzung anbieten.

