Ausbildung im Überblick: Jugendschutz
Ärztliche Jugendarbeitsschutzuntersuchung einfordern
Bei Auszubildenden, die jünger als 18 Jahre sind, müssen Sie gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz auf die Durchführung ärztlicher Untersuchungen achten:
- Vor Beginn der Ausbildung muss Ihnen eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorgelegt werden
- 9 Monate nach Ausbildungsbeginn fordern Sie Ihren jugendlichen Auszubildenden zur ersten Nachuntersuchung (z.B. beim Hausarzt) innerhalb der nächsten 3 Monate auf. Die Bescheinigung ist Ihnen vorzulegen.
- Weiter Nachuntersuchungen im Jhresrhytmus sind bei Jugendlichen verpflichtend.