Ausbildung im Überblick: Jugendschutz

Ärztliche Jugendarbeitsschutzuntersuchung einfordern

Bei Auszubildenden, die jünger als 18 Jahre sind, müssen Sie gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz  auf die Durchführung ärztlicher Untersuchungen achten:

  • Vor Beginn der Ausbildung muss Ihnen eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorgelegt werden
  • 9 Monate nach Ausbildungsbeginn fordern Sie Ihren jugendlichen Auszubildenden zur ersten Nachuntersuchung (z.B. beim Hausarzt) innerhalb der nächsten 3 Monate auf. Die Bescheinigung ist Ihnen vorzulegen.
  • Weiter Nachuntersuchungen im Jhresrhytmus sind bei Jugendlichen verpflichtend.

 

 

Seitenanfang Druckversion Letzte Aktualisierung: 17.08.2007