Laborberufe

Die Ausbildungsordnung

Gemeinsame, integrative Qualifikationen

Pflichtqualifikationen

Wahlqualifikationen

Auswahl der Wahlqualifikationen

Zeitliche Gliederung der Ausbildung

Lernzielformulierung im Ausbildungsrahmenplan

Prüfungen

Schulischer Rahmenplan - Fachklassen

Lernortkooperation

Verknüpfung zur Weiterbildung


Die Ausbildungsordnung

Strukturelemente der Ausbildung für die Laborberufe im Bereich Chemie, Biologie und Lack sind  - seit der Neuordnung im Jahr 2000 - für die drei Berufe gemeinsame integrativ zu vermittelnde und berufsspezifische Pflichtqualifikationen sowie Wahlqualifikationen. Mit diesem Konzept wird die Beruflichkeit sichergestellt und gleichzeitig durch eine dem betrieblichen Bedarf entsprechende Kombinationen von Wahlqualifikationen die zeitnahe und passgenaue Ausrichtung der Ausbildung auf betriebliche Erfordernisse ermöglicht. Auch im Falle eines Betriebswechsels kann durch Wahlqualifikationen sichergestellt werden, dass eine möglichst optimale Beschäftigungsfähigkeit (“employability“) erreicht wird.

Die Berufsausbildung der drei Laborberufe wird in einer gemeinsamen Verordnung geregelt.

Für Ausbildungsverhältnisse, die vor 2009 begonnen haben, gilt die Verordnung aus dem Jahr 2000*. Sie ist in Verbindung mit der Erprobungsverordnung aus dem Jahr 2002 bzw. 2007 zu lesen, welche die Durchführung und Bewertung der gestreckten Abschlussprüfung regelt**.
Mit der Neuordnung im Jahr 2009 wurde die gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht überführt, für alle Ausbildungsverhältnisse ab dem Jahr 2009 ist damit nur noch ein Ordnungsmittel zur Hand zu nehmen***.

Die Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack , enthält  im ersten Teil gemeinsame Vorschriften wie staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe, Ausbildungsdauer sowie Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung. In Teil 2 bis Teil 4 sind die berufsspezifischen Regelungen aufgeführt wie z.B. das Ausbildungsberufsbild für den Bereich Chemie in Teil 2, in Teil 3 für den Bereich Biologie, in Teil 4 für den Bereich Lack.

Die zeitliche und sachliche Gliederung der betrieblichen Ausbildung wird durch die Ausbildungsrahmenpläne in der Anlage zur Verordnung beschrieben. Für Ausbildungsverhältnisse, die vor 2009 begonnen wurden ist dabei zu beachten,  dass die zeitliche Gliederung mit der Erprobungsverordnung aus dem Jahr 2002 bzw. 2007 verändert wurde. Der Ausbildungsrahmenplan ist also stets in Verbindung mit der Erprobungsverordnung zu lesen.

Die Inhalte und zeitlichen Vorgaben für den zweiten Lernort im Dualen System, die Berufsschule, sind in den Rahmenlehrplänen**** aus dem Jahr 2000 bzw. 2005 enthalten. Diese wurde durch die Neuordnung im Jahr 2009 nicht tangiert und behalten weiterhin Gültigkeit.

 

* "Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack" vom 23. März 2000
** „Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack“ 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 1931), geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1402)"
*** „Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack“ vom 25. Juni 2009 (BGBl. 2009 I Nr. 37, S.1600)
**** Rahmenlehrpläne für den Ausbildungsberuf Biologielaborant/in, Lacklaborant/in, Beschluss der KMK vom 13. Januar 2000 sowie den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Chemielaborant/in, Beschluss der KMK vom 13. Januar 2000 in der Fassung vom 18. März 2005


 

Gemeinsame, integrative Qualifikationen

Die für die drei Laborberufe „gemeinsamen, integrativ zu vermittelnden Qualifikationen“ werden für jeden Beruf in Abschnitt I des Ausbildungsrahmenplanes beschrieben.
Themen sind „Verantwortliches Handeln im Betrieb (responsible care)“, Arbeitsorganisation und Kommunikation, das Umgehen mit Arbeitsgeräten und Arbeitsstoffen sowie die Anwendung grundlegender chemischer und physikalischer Methoden. Das Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben ist als Qualifikationseinheit ausdrücklich in der Ausbildungsordnung verankert.

Wenngleich die integrativen Qualifikationen für alle drei Berufe gleich formuliert sind, ist bei der Vermittlung auf die berufsspezifische Ausprägung zu achten. So bilden z. B. alle unter Berufsbildposition „chemische und physikalische Methoden“ aufgeführten Ausbildungsinhalte die kleinste gemeinsame Basis der Laborberufe. Es bestehen jedoch graduelle und inhaltliche Unterschiede bei der Umsetzung in dem jeweiligen Laborberuf. Der berufsübergreifende, integrative Ansatz beabsichtigt, die Inhalte dieser Ausbildungspositionen in Verbindung mit den entsprechenden Pflicht- und Wahlqualifikationen zu vermitteln.

Als Besonderheit ist die Berufsbildposition „Verantwortliches Handeln im Betrieb - responsible care „ hervorzuheben, die erstmals in einer Ausbildungsordnung aufgeführt ist. „Responsible Care“ ist eine weltweite Initiative der chemischen Industrie (vgl. „Leitlinien Verantwortliches Handeln“ des Verbandes der Chemischen Industrie). Die Unternehmen verpflichten sich, im offenen Dialog mit Mitarbeitern, Kunden und Öffentlichkeit ihre Leistungen für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern – unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben. Verantwortung für die Produkte, Schonung der natürlichen Ressourcen, Verringerung von Emissionen und Steigerung der Arbeits-, Transport- und Anlagensicherheit lassen sich nur durch engagiertes Handeln aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erreichen. Daher werden die Beschäftigten auf allen Unternehmensebenen und Auszubildende geschult, um mit eigenen Initiativen an der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen mitzuarbeiten.

„Responsible Care - betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln“ steht in engem Bezug zum Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung und umfasst eine soziale, eine wirtschaftliche und eine ökologische Dimension, die auf vielfältige Weise miteinander vernetzt sind. So umfasst die Berufsbildposition „Verantwortliches berufliches Handeln - „Responsible Care“ die Berufsbildpositionen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, zur Anlagensicherheit, zum sorgfältigen Umgang mit Arbeitsgeräten, zum rationellen Einsatz von Energie, zum Qualitätsmanagement und zum kostenorientierten Handeln. Diese Inhalte sind nicht als abgegrenzte Themen zu sehen, sondern sollen während der gesamten Ausbildung im Zusammenhang mit Fachinhalten vermittelt und gefestigt werden. Es ist allerdings auch gängige Praxis, die integrative Vermittlung während der gesamten Ausbildung durch Projekte, Lehrgänge etc. zu ergänzen, um die Auszubildenden für dieses Thema vom ersten Tag der Ausbildung an besonders zu sensibilisieren.


Pflichtqualifikationen

Die berufsspezifisch formulierten Pflichtqualifikationen sind zur Erreichung einer ganzheitlichen Beruflichkeit für alle Auszubildenden verbindlich. Sie werden jeweils im Abschnitt II der Ausbildungsrahmenpläne dargestellt, führen in grundlegende berufstypische Kenntnisse und Fertigkeiten ein und können im weiteren Ausbildungsverlauf je nach betrieblichem Anforderungsprofil durch Wahlqualifikationen vertieft und/ oder erweitert werden.

Beim Chemielaboranten umfassen die Pflichtqualifikationen sowohl analytisches als auch präparatives Arbeiten. Die Beherrschung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse beider Arbeitsbereiche ist kennzeichnend für das Ausbildungsprofil.

Beim Biologielaboranten geht es bei den Pflichtqualifikationseinheiten um das Durchführen zoologisch-pharmakologischer, mikrobiologischer, zellkulturtechnischer, molekularbiologischer, biochemischer und diagnostischer Arbeiten. In den Bereichen Mikrobiologie, Zellkulturtechnik und Diagnostik wird mit dem Zusatz I darauf hingewiesen, dass auf diese Inhalte im Bereich der Wahlpflichtqualifikationen erweiternd oder vertiefend Bezug genommen wird.

Beim Lacklaboranten zählen zur Pflichtqualifikation das Durchführen analytischer Arbeiten an Lackrohstoffen, Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen, das Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen, das Prüfen der Beschichtungen sowie die Grundlagen der Herstellung von Beschichtungsstoffen und die Grundlagen zur Formulierung von Beschichtungsstoffen.


Wahlqualifikationen

Im Abschnitt B der Ausbildungsrahmenpläne sind die Wahlqualifikationen zusammengestellt. Sie bauen auf Pflichtqualifikationen auf oder führen in ein neues Arbeitsgebiet ein. Durch sie sollen die Auszubildenden über das Fachliche hinaus insbesondere

  • selbstständiges Arbeiten
  • Transferdenken und -fähigkeit sowie
  • Eigenverantwortlichkeit

lernen. Im Rahmen der Ausbildung sind in jedem Beruf 6 Wahlqualifikationen im zeitlichen Umfang von insgesamt 78 Wochen zu vermitteln. Die Kombination kann sich an den betrieblichen Erfordernissen orientieren, wobei durch Auswahlregeln sichergestellt wird, dass auch im Wahlbereich der fachspezifische Teil angemessen repräsentiert ist.

Die Wahlqualifikationen können in Kombination miteinander vermittet werden. Beim Chemielaboranten können beispielweise die Nr. 26 (Qualitätsmanagement) in Kombination mit den Nummern 9 (Reaktionstypen und Reaktionsführung), 10 (Synthesetechnik) oder 11 (verfahrenstechnische Arbeiten) kombiniert und zeitlich zusammenhängend vermittelt werden. Mit der Wahlqualifikation „prozessbezogene Arbeitstechniken“ können zusätzlich branchen- und firmenspezifische Belange in die Ausbildung integriert werden.

Für jeden Beruf sind die Wahlqualifikationen in zwei Auswahllisten zusammengefasst. In der Auswahlliste I (Abschnitt III) werden die fachspezifischen Inhalte des jeweiligen Berufes sowie einschlägige fachspezifische Inhalte der „benachbarten“ Berufe beschrieben. In der Auswahlliste II (Abschnitt IV) werden Wahlqualifikationen definiert, die fachübergreifend bzw. berufs- oder berufsfeldübergreifend angelegt sind oder - im Fall des Chemielaboranten - vertiefende Elemente aus den benachbarten Berufen beinhalten.

Die Notwendigkeit und die Bedürfnisse nach Differenzierung sind den einzelnen Bereichen unterschiedlich:

Die Wahlqualifikationen sind schwerpunktmäßig nach Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung zu vermitteln. Mit jeweils 13 Wochen wird allen Wahlqualifikationen in den drei Berufen der gleiche Zeitrichtwert zugemessen, was eine „Gleichbehandlung“ der Qualifikationseinheiten hinsichtlich ihrer Gewichtung ermöglicht und zugleich das Auswahlverfahren erleichtert.


Auswahl der Wahlqualifikationen

Jeweils 6 Wahlqualifikationen sind in die Ausbildung von Laborant/innen zu integrieren. Mit Hilfe der Auswahlregeln soll sichergestellt werden, dass auch im Wahlbereich der fachspezifische Teil angemessen repräsentiert ist. Immerhin entfallen auf die Wahlqualifikationen insgesamt 78 Wochen, also 1,5 Jahre der Ausbildungszeit:

Chemielaborant:
Mindestens vier der Wahlqualifikationen sind aus der Auswahlliste I zu wählen, dabei mindestens zwei aus den Nummern eins bis acht dieser Auswahlliste festzulegen sind. Höchsten zwei Wahlqualifikationen können aus der Auswahlliste II gewählt werden.
Biologielaborant:
Mindestens vier der Wahlqualifikationen sind aus der Auswahlliste I und höchstens zwei aus des Auswahlliste II zu wählen.
Lacklaborant:
Mindestens fünf der sechs Wahlqualifikationen sind aus der Auswahlliste I zu wählen, wobei mindestens zwei aus den Nummern eins bis zehn festzulegen sind. Aus der Auswahlliste II kann höchsten eine Wahlqualifikation gewählt werden.

Das ausbildende Unternehmen bestimmt die von ihm angebotenen Wahlqualifikationen und vermerkt diese in der Anlage zum Ausbildungsvertrag. Die Auswahl soll persönliche Neigungen des Auszubildenden, betriebliche Notwendigkeiten sowie den Aspekt der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen und ist nach Auffassung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages –DIHK – spätestens bis zum Zeitpunkt von Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung zu präzisieren. Mit einem Vorlauf von 1,5 Jahren ist der betriebliche Qualifizierungsbedarf abschätzbar und auch die besonderen Neigungen und Fähigkeiten der Auszubildenden haben sich im ersten Ausbildungsabschnitt herauskristallisiert.


Zeitliche Gliederung der Ausbildung

Die insgesamt dreieinhalbjährige Ausbildungszeit umfasst höchstens 2 Jahre bis zum Teil I der gestreckten Abschlussprüfung sowie weitere eineinhalb Jahre bis zum Teil II der Abschlussprüfung. Der erste Ausbildungsabschnitt wird wesentlich von der Vermittlung der Pflichtqualifikationen in Verbindung mit den integrativen Qualifikationen geprägt, während der Schwerpunkt im zweiten Ausbildungsabschnitt auf der Vermittlung der Wahlqualifikationen im Umfang von 78 Wochen liegt.

Die im Ausbildungsrahmenplan angegebenen Zeitrichtwerte in Wochen für die jeweiligen Pflicht- und Wahlqualifikationen sind nicht als absolut verbindliche Vorgaben anzusehen, sondern sollen als Richtwerte die relative Bedeutung der einzelnen Qualifikationen zueinander verdeutlichen. Die „integrativen“ Pflichtqualifikationen sind daher entweder ohne Zeitzuordnung „während der gesamten Ausbildungszeit“ zu vermitteln oder in Verbindung mit geeigneten Fachinhalten. In letzterem Fall ist dies an den entsprechenden Wochenzahlen durch einen hoch gestellten Stern kenntlich gemacht.

Besonders hinzuweisen ist auf die sogenannten Flexibilisierungsparagraphen (§§ 5, 11 bzw. 17). Sie ermöglichen, eine „abweichende zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildungsinhalte“, soweit „betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern“. Es muss aber sichergestellt sein, dass Inhalte, die in Teil I der gestreckten Abschlussprüfung prüfungsrelevant sind, bis dahin vermittelt wurden.


Lernzielformulierung im Ausbildungsrahmenplan

Bei den Lernzielformulierungen im Ausbildungsrahmenplan wird auf kognitive Lernziele verzichtet, zum einen, weil kognitive Inhalte insbesondere in der Berufsschule zu vermitteln sind und zum anderen, weil nach gängiger Meinung in den handlungsorientierten Zielformulierungen das kognitive Element bereits enthalten ist. Die Lernzielformulierungen sind darauf gerichtet, ein zu erwartendes „Endverhalten“ zu beschreiben. Es handelt sich um Qualifikationen, die Auszubildende zur Ausübung ihrerspäteren beruflichen Tätigkeit benötigen.

Die Lernziele sind weiterhin technikoffen und organisationsneutral formuliert, damit sie geänderten Bedingungen Stand halten bzw. schnell und unkompliziert an technische, organisatorische und wirtschaftliche Veränderungen angepasst werden können. Mit der offenen Formulierung der Lernziele wird die Möglichkeit zur Ausbildung an betrieblichen Arbeitsplätzen bzw. im Kontext betrieblicher Aufgaben verbessert.

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bieten die offenen, flexiblen Ausbildungsstrukturen neue Möglichkeiten, qualifizierte Mitarbeiter anforderungsgemäß auszubilden. Ausbildungsverbünde zwischen mehreren Unternehmen und die Ausrichtung der Ausbildung auf spezifische Firmenbedürfnisse werden durch die neue Ausbildungsordnung erleichtert.


Prüfungen

Die im Jahr 2003 mit der „Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie-, Biologie- und Lack“ - zunächst bis zum Jahr 2009 befristete "gestreckte Abschlussprüfung (GAP)" hat sich bewährt und wurde im Sommer 2009 in Dauerrecht überführt.

Die gestreckte Abschlussprüfung (GAP) besteht aus zwei Teilen, die zeitlich voneinander getrennt sind. Teil 1 trägt mit 35 %, Teil 2 mit 65% zum Gesamtergebnis der Abschlussprüfung bei.

Da Teil 1 keine abgeschlossene Teilprüfung darstellt, kann er im Fall nicht ausreichender Leistungen nur dann am Ende der Ausbildung bis zu 2mal wiederholt werden, wenn die Prüfung insgesamt nicht bestanden wurde. Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann im Teil 1 nicht durchgeführt werden.

Bei allen Laborberufen werden einzelne Themenbereiche in Teil 1 auf dem Niveau der Pflichtqualifikationen abschließend geprüft. Dies ist Präparatives Arbeiten beim Chemielaboranten, Arbeiten mit Versuchstieren (Zoologie/Pharmakologie) beim Biologielaboranten und Vorbehandeln von Untergründen und Applizieren von Beschichtungen beim Lacklaboranten. Damit können diese Inhalte der Pflichtqualifikation zeitnah vermittelt und geprüft werden. Eine Wiederholung von Ausbildungsinhalten aus dem ersten Ausbildungsabschnitt allein zur Prüfungsvorbereitung wird vermieden. 

Die Abschlussprüfung folgt in Teil 1 und Teil 2 einem ganzheitlichen, handlungsorientierten Prüfungsansatz. Sie soll so gestaltet werden, dass die Befähigung zum beruflichen Handeln und zum ganzheitlichen, prozessorientierten Arbeiten ermittelt wird.

Schulischer Rahmenplan - Fachklassen

Für jeden Laborberuf existiert ein eigener schulischer Rahmenplan, gegliedert in Lernfelder. Vier der fünf Lernfelder für das erste Ausbildungsjahr sind identisch formuliert, Lernfeldes 5 ist berufsspezifisch ausgeprägt und hat einen Zeitrichtwert von 80 Stunden.

Mit der Kultusministerkonferenz (KMK) ist vereinbart, dass überall, wo es möglich ist, bereits im ersten Ausbildungsjahr Fachklassen eingerichtet werden, so dass der Unterricht berufsspezifisch erfolgen kann. Bei gemischten Klassen ist darauf zu achten, dass auch die Lernfelder 1 - 4 soweit wie möglich berufsspezifisch ausgestaltet werden.

Die handlungsorientierte Formulierung der Lernziele bedeutet nicht, dass die Berufsschule Praxisphasen mit entsprechenden apparativen Voraussetzungen durchführen. Vielmehr ist der schulische Auftrag bei einer Arbeitsteilung der Lernorte schwerpunktmäßig auf das Vermitteln kognitiver Inhalte zu konzentrieren.


Lernortkooperation

Qualität und Nutzen der Ausbildung für Betriebe und Auszubildende werden auch davon bestimmt, wie gut es gelingt, betriebliche und schulische Ausbildung zeitlich und inhaltlich zu synchronisieren. Die offen formulierten Ausbildungsordnungen mit der Differenzierung durch Wahlqualifikationen und die Rahmenlehrpläne lassen einen erheblichen Spielraum und müssen vor Ort an die Bedürfnisse der ausbildenden Betriebe und Möglichkeiten der Berufsschulen angepasst werden.
Eine intensive Abstimmung ist insbesondere im Wahlbereich notwendig, vor allem, wenn die Aszubildenden aus verschiedenen Betrieben kommen. Es obliegt den Dualpartnern vor Ort, die größtmögliche Schnittmenge herauszuarbeiten.

Es gibt zahlreiche positive Beispiele aus der Praxis, die z.T. in Bildungsgangkonferenzen und regional organisierte „Arbeitskreise Schule – Wirtschaft“ eingebunden sind.

  • Koordinierungsgespräche zwischen Ausbildern und Berufsschullehrern zur Vereinbarung gemeinsamer Projekte, die den Stoff des jeweiligen Ausbildungsabschnittes abdecken und gemeinsame Auswertung von Prüfungsergebnissen
  • Koordinierungsnetzwerke der einzelnen Ausbildungsbetriebe und der Berufsschulen unter Einbeziehung der zuständigen IHK Auf diesem Weg werden erfolgreiche Projekte der entsprechenden Berufsgruppe einer größeren Anzahl von Personen zugänglich gemacht. Lernen von anderen reduziert den eigenen Arbeitsaufwand und erzeugt betriebs- und schulübergreifend ein ausgeglichenes Niveau innerhalb eines IHK-Bezirks oder sogar innerhalb eines Bundeslandes, wenn die Kooperationsnetzwerke bezirksübergreifend ausgeweitet werden.
  • Regelmäßige Praktika der Lehrer in den Ausbildungsbetrieben, die als Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt werden, fördern ebenfalls die Lernortkooperation und halten den Praxisbezug zum vermittelnden Lehrstoff aufrecht. Auch der umgekehrte Weg, dass betriebliche Fachleute in den Berufsschulen unterstützen durch Unterricht oder Vorlesungen zu speziellen Themen, trägt wesentlich zur besseren Verknüpfung von theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten bei.


Verknüpfung zur Weiterbildung

Die Wahlqualifikationen können modifiziert und als Module im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung angeboten werden. Damit wird eine solide Voraussetzung zur Umsetzung des Konzepts des lebensbegleitenden Lernens in die betriebliche Praxis geschaffen.

 

Seitenanfang Druckversion Letzte Aktualisierung: 22.09.2009