Ausbildung im Überblick: Probezeit

Beurteilung vor Ablauf der Probezeit

Wie für jedes Arbeitsverhältnis gibt es auch für Ausbildungsverhältnisse eine Probezeit. Sie beträgt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG, § 20) mindestens 1 und   höchstens 4 Monate. Es empfiehlt sich, die Leistungen der Auszubildenden genau zu dokumentieren, um eine Prognose zum Erfolg der Ausbildung abgeben, aber auch, um besondere Stärken oder Schwächen möglichst früh erkennen zu können.

Ein Beispiel für einen Beurteilungsbogen finden Sie hier.

 

Seitenanfang Druckversion Letzte Aktualisierung: 20.08.2007