Biologielaborant: Prüfungen

 

 

Die anzuwendende Verordnung und damit die Prüfungsregelungen sind abhängig vom Beginn des Ausbildungsverhältnisses.

Beginn der Ausbildung vor 2009

"Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 1931), geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1402)"    Bitte beachten Sie, dass die zeitliche Gliederung der Ausbildung mit der Erprobungsverordnung geändert wurde: Über die Ausbildungsinhalte  der ersten 18 Ausbildungsmonate im ARP 2000 hinausgehend sind die unter  Nummer 8.1 d) bis f) aufgeführten Qualifikationseinheiten prüfungsrelevant und damit bereits im ersten Ausbildungsabschnitt zu vermitteln.  

 

Beginn der Ausbildung ab 2009

"Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 25. Juni 2009 (BGBl. Teil I Nr. 37, Seite 1600)"     


 

Worin unterscheiden sich die Prüfungsregelungen?

Die Neuordnung im Jahr 2009 zielt auf die Überführung der bisher befristeten gestreckten Abschlussprüfung (GAP) in Dauerrecht und Neuveröffentlichung der gesamten Verordnung (Andernfalls wäre die Verordnung aus dem Jahr 2000 immer in Verbindung mit einer ÄnderungsVO zu lesen.) Im Rahmen der Neuveröffentlichung ist der gesamte Verordnungstext an die heute üblichen Standards angepasst worden. Für die Prüfungsparagrafen ist damit eine Empfehlungs des Hauptausschusses des BIBB aus dem Jahr 2006 zu berücksichtigen gewesen.

 

Bleibendes...

  • Der Prüfungszeitpunkt von Teil 1 und Teil 2 GAP bleibt unverändert, Teil 1 soll bis zum Ende des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt werden.
  • Die Gewichtung von Teil 1 zu Teil 2 bleibt bei 35% zu 65%.
  • Die prüfungsrelevanten Inhalte für Teil 1 bzw. Teil2 der GAP bleiben unverändert.

... und Neues

  • Die Prüfungsparagrafen werden erhalten eine neue Systematik. Nach Festlegung des Prüfungszeitpunkts, der Gewichtung von Teil 1 und Teil 2 sowie der Beschreibung des umfassenden Prüfungsziels, wird der inhaltliche Umfang der Prüfung beschrieben. Die zu prüfenden Inhalte werden 5 Prüfungsbereichen zugeordnet, wobei eine Konkretisierung durch Nennung der dem Prüfungsbereich zugrunde liegenden Tätigkeiten/Gebiete erfolgt. Für jeden der Prüfungsbereiche werden dann die nachzuweisenden Kompetenzen beschrieben sowie das Prüfungsinstrument. Prüfungsinstrumente für die Abschlussprüfung von BIologielaborant/innen sind schriftliche Aufgaben sowie - praktisch durchzuführende - Arbeitsaufgaben. Zu guter Letzt werden die Prüfungsdauer sowie  -wenn mehrere Aufgaben in einem Prüfungsbereich durchzuführen sind - die Gewichtung innerhalb eines Prüfungsbereiches festgelegt.
    Aufgrund dieser neuen Systematik verändert sich die Schneidung der Prüfungsbereiche, wobei die materiellen Anforderungen aber nicht geändert werden.

    Prüfungsbereiche in Teil 1
    1. Untersuchung biologischer Systeme,
    2. Biologische Grundlagen.

    Prüfungsbereiche in Teil 2
    1. Prozessorientiertes Arbeiten,
    2. Biologische Technologien,
    3. Wirtschafts- und Sozialkunde.
  • Aufgrund der neuen Schneidung der Prüfungsbereiche werden Wahlqualifikationen  nicht mehr einem eigenen Prüfungsbereich zugeordnet. Sie sind  - praktisch -   im  Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten zu prüfen sowie  -schriftlich - im Prüfungsbereich Biologische Technologien.  Dabei beziehen sich zwei der drei durchzuführenden Arbeitsaufgaben auf  gewählte Wahlqualifikationen und sind  innerhalb des Prüfungsbereich mit 70% zu gewichten. In die schriftlichen Aufgaben sind 3 der gewählten Wahlqualifikationen einzubeziehen, auch sie sind innerhalb des Prüfungsbereich mit 70% zu gewichten.
  •  Die Prüfungsdauer der Abschlussprüfung wird reduziert auf insgesamt 25,5 Stunden. Davon entfallen 8,25 Stunden (6 praktisch /  2,25 theoretisch) auf Teil 1 und 17,45 Stunden auf Teil 2 ( 13 praktisch / 4,25 theoretisch).
  • Im Rahmen der Beschreibung der prüfungsrelevanten Inhalte wird auf den "im Berufsschulunterricht zu vermittelnden" statt auf den "vermittelten" Stoff abgestellt.
  • Wirtschafts- und Sozialkunde wird nur noch in Teil 2 geprüft, trägt aber wie bisher 10% zum Gesamtergebnis der Abschlussprüfung bei.  
  • Die Gewichtung der Prüfungsbereiche wird nicht mehr gesondert für Teil 1 und Teil 2 festgelegt, sondern in einem Paragrafen , "Gewichtungs- und Bestehensregelungen“ (§16) für die gesamte Abschlussprüfung. Es ist also unmittelbar zu ersehen, welchen Beitrag die einzelnen Prüfungsbereiche zu Gesamtergebnis der Abschlussprüfung leisten.

 


 

Einen Überblick über Eckpunkte der GAP sowie ihre Ausgestaltung für die Abschlussprüfung von Biologielaborant/innen nach der ErprobundgsVO geben  folgende Grafiken. Sie stehen auch als Präsentation zur Verfügung.

Grafiken zur Abschlussprüung nach der Verdnung 2009 finden Sie demnächst hier.

Die im Folgenden zusammengestelleten Beispielaufgaben der PAL geben einen Eindruck von der Gestaltung und und dem Schwierigkeitsgrag der schriftlicen Abschlussprüfung in Teil 1 und Teil 2. Unabhänig vom neuen Zuschnitt der Prüfungsbereiche durch die Neuordnung im Jahr 2009 behalten Sie ihre Aussagekraft, da die materiellen Anforderungen durch die Neuordnung nicht verändert werden.

 

Seitenanfang Druckversion Letzte Aktualisierung: 11.08.2009