Ausbildung im Überblick: Übernahme / Ausbildungsende
Übernahme rechtzeitig vor Ende der Ausbildung klären
und Formalien am Ende der Ausbildung beachten.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Tag, der als Ende im Ausbildungsvertrag steht. Wenn Auszubildende die Abschlussprüfung vor diesem Datum bestehen, endet der Ausbildungsvertrag mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Wird ein „fertiger Azubi“ nach Bestehen der Prüfung in seinem Ausbildungsbetrieb weiter beschäftigt, gilt das als ein unbefristeter Arbeitsvertrag, sofern keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden. Wird bei Übernahme ein „neuer“ Vertrag mit der ausbildenden Firma abgeschlossen, darf er keine Probezeit enthalten.
Können Auszubildende nicht übernommen werden, sind sie rechtzeitig zu informieren, damit sie sich bei der Arbeitsagentur fristgerecht als arbeitsuchend melden können. Dem/der Auszubildenden ist ein Ausbildungszeugnis auszustellen. Es kann qualifiziert oder nicht qualifiziert sein. Dem Auszubildenden sind die Arbeitspapiere auszuhändigen.
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, können sie die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, jedoch höchstens für ein Jahr.