Lacklaborant: Umsetzungsbeispiele
Mit Hinweisen zur Auslegung der Ausbildungsordnung möchten wir - Sachverständige des Bundes im Rahmen der Erarbeitung der Ausbildungsordnung - exemplarisch aufzeigen, wie die Inhalte der Verordnung in unterschiedlichen Betrieben umgesetzt werden.
Die Erläuterungen sollen Anregung und Hilfe vor allem für diejenigen Betriebe sein, deren Arbeitsgebiete sich nicht in vollem Umfang auf alle von der Ausbildungsordnung geforderten Inhalte erstrecken. Damit soll vor allem allen Ausbilder/innen dieser Betriebe eine Vorstellung davon gegeben werden, wie sie diese Inhalte abdecken könnten.
Die Umsetzungshilfe gliedert sich in Erläuterungen zu den
Gemeinsamen integrativen Qualifikationen, ARP Nr. 1 -6
Pflichtqualifikationen, ARP Nr. 7 – 10
Wahlqualifikationen, ARP Nr. 11 - 28
Mit Blick auf den dualen Partner Berufschule wird grundsätzlich ein Bezug zu den Lernfeldern des schulischen Rahmenlehrplans hergestellt.
Bitte beachten Sie:
Die hier aufgeführten Auslegungen sind immer als Beispiel zur Konkretisierung der in der Ausbildungsordnung formulierten Mindestanforderungen zu verstehen.
Alle Papiere dürfen unmittelbar genutzt werden. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sie auch an Ihre betrieblichen Gegebenheiten anzupassen, stehen sie sowohl im pdf- als auch word - Format zur Verfügung.
Die vorgestellten Beispiele beziehen sich auf den "alten" ARP; die Anpassungen an den ARP 2009 werden noch ausgeführt.
Auswahlliste II