Biologielaborant: Verordnung
Der betriebliche Teil der Dualen Berufsausbildung wird bundeseinheitlich in einer Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack geregelt. In der Verordnung werden u.a. die Berufsbezeichnung, die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, die Durchführung und - in der Anlage, dem Ausbildungsrahmenplan - die sachliche zeitliche Gliederung der Ausbildung beschrieben.
Je nach Ausbildungsbeginn gelten unterschiedliche Fassungen der Verordnung.
Ausbildungsverhältnisse, die vor 2009 begonnen haben
Es gilt die "Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 22.03.2000 (BGBl. S. 257)" in Verbindung mit der "Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 1931), geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1402)". Die Erprobungsverordnung regelt die Durchführung und Bewertung der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) und ersetzt die Prüfungsregelungen der Verordnung aus dem Jahr 2000. Zu beachten ist, dass die Erprobungsverordnung den Ausbildungsrahmenplan aus dem Jahr 2000 verändert. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die prüferungsrelevanten Inhalte von Teil 1 der GAP von Bedeutung!
Ausbildungsverhältnisse, die ab 2009 beginnen
Es gilt die "Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 25. Juni 2009 (BGBl. Teil I Nr. 37, Seite 1600)".
Worin unterscheiden sich die Verordnungen 2000 incl. Erprobungsverordnung 2002/2007 sowie die Verordnung 2009?
Der einzige wesentliche Unterschied zwischen den Verordnungen besteht im Zuschnitt der Prüfungsbereiche. Die materiellen Prüfungsanforderungen, die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung sowie die allgemeinen Vorschriften zur Durchführung der Ausbildung stimmen, unabhängig von formalen Änderungen, inhaltlich überein. Eine Übersicht zu Bleibendem und Neuem ist unter "Zur Neuordnung 2009" hinterlegt.
Die Ausbildungsordnungen wurden unter Leitung des BIBB in Kooperation mit den Sozialpartnern (BAVC und IG BCE) sowie von letzteren benannten Sachverständigen aus der betrieblichen Ausbildungspraxis erarbeitet. Erlassen wurden sie vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).