Chemikant: Verordnung
Der betriebliche Teil der Dualen Berufsausbildung wird bundeseinheitlich in einer Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten / zur Chemikantin geregelt. In der Verordnung werden u.a. die Berufsbezeichnung, die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, die Durchführung und - in der Anlage, dem Ausbildungsrahmenplan - die sachliche zeitliche Gliederung der Ausbildung beschrieben.
Je nach Ausbildungsbeginn gilt eine unterschiedliche Verordnung.
Ausbildungsverhältnisse, die vor 2009 begonnen haben
Es gilt die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten / zur Chemikantin vom 27.02.2001" in Verbindung mit der Erprobungsverordnung "Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin vom 12. Juni 2002 (BGBl. I S. 1834), geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1402 )". Die Erprobungsverordnung ersetzt dabei Prüfungsregelungen der Verordnung 2001.
Ausbildungsverhältnisse, die ab 2009 beginnen
Worin unterscheiden sich die Verordnungen 2000 incl. Erprobungsverordnung 2002/2007 sowie die Verordnung 2009?
Die wesentlichen Unterschiede sind
- die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung; der Ausbildungsrahmenplan ist in geringem Umfang geändert worden (s. Menüpunkt "Ausbildungsrahmenplan")
- der Zuschnitt der Prüfungsbereiche
- die prüfungsrelevanten Inhalte von Teil 1 und Teil 2 ändern sich infolge der Änderungen im Ausbildungsrahmenplan
Das Ausbildungsberufsbild sowie die allgemeinen Vorschriften zur Durchführung der Ausbildung stimmen, unabhängig von formalen Änderungen, inhaltlich überein. Eine Übersicht zu Bleibendem und Neuem ist unter "Zur Neuordnung 2009" hinterlegt.
Die Ausbildungsordnungen wurden unter Leitung des BIBB in Kooperation mit den Sozialpartnern (BAVC und IG BCE) sowie von letzteren benannten Sachverständigen aus der betrieblichen Ausbildungspraxis erarbeitet. Erlassen wurden sie vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).